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KI-Schulungspflicht nach Art. 4 AI Act: was seit dem Digital Omnibus gilt

Ja, aber anders als oft beschrieben. Seit der Änderung vom 27. Juli 2026 verlangt Art. 4 der EU-KI-Verordnung von Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, Maßnahmen, die die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden fördern. Ein bestimmtes Niveau müssen sie nicht garantieren, ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben, ein eigenes Bußgeld gibt es nicht. Dokumentieren sollten Sie die Maßnahmen trotzdem.
  • Art. 4 EU-KI-Verordnung
  • Stand 26. Oktober 2026
  • Mittelstand
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Kurz gesagt

Die Pflicht in fünf Zeilen

Wer

Jedes Unternehmen, das KI im Beruf einsetzt

Auch wenn es nur ChatGPT, Copilot oder ein anderer Chatbot ist, unabhängig von Branche und Größe. Gemeint sind das eigene Personal und Personen, die in Ihrem Auftrag mit den Systemen arbeiten.

Was

Maßnahmen, die KI-Kompetenz fördern

Schulungen, Workshops, Leitlinien oder Informationsmaterial, passend zu dem, wofür KI bei Ihnen tatsächlich genutzt wird.

Was nicht

Kein Zertifikat, kein KI-Beauftragter, kein garantiertes Niveau

Die Verordnung schreibt weder eine Zertifizierung noch standardisierte Trainings noch einen KI-Beauftragten vor.

Bußgeld

Kein eigenes Bußgeld für Art. 4

Das Risiko liegt in der Haftung: Fehlende KI-Kompetenz kann als Verletzung der Sorgfaltspflicht gelten, wenn ein Schaden entsteht.

Seit wann

Seit 2. Februar 2025, geändert zum 27. Juli 2026

Die Änderung kommt aus der Verordnung (EU) 2026/1744, dem sogenannten Digital Omnibus zur KI.

Änderung

Was sich am 27. Juli 2026 geändert hat

Bis Juli 2026 verlangte Art. 4, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Das war eine Pflicht, ein Ergebnis zu erreichen, auch wenn niemand genau sagen konnte, wann „ausreichend“ erreicht ist.

Die neue Fassung verlangt Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz unterstützen, und stellt ausdrücklich klar, dass für keine Person ein bestimmtes Niveau garantiert werden muss. Aus der Ergebnispflicht ist eine Pflicht zum Bemühen geworden. Neu ist außerdem, dass Kommission und Mitgliedstaaten Unternehmen dabei unterstützen sollen, besonders kleine und mittlere, unter anderem mit praktischen Beispielen.

Den geänderten Wortlaut gibt die Bundesnetzagentur auf ihrer Seite zur KI-Kompetenz wieder, die in Deutschland die Aufsicht über die KI-Verordnung führt. Der Änderungstext selbst steht im Amtsblatt als Verordnung (EU) 2026/1744.

Warum so viele Artikel etwas anderes sagen

Viele Ratgeber im Netz sind vor der Änderung entstanden und stehen noch auf dem alten Wortlaut. Häufig wird außerdem der 2. August 2026 mit Art. 4 verbunden. An diesem Tag sind aber die Transparenzpflichten nach Art. 50 in Kraft getreten, nicht eine schärfere Schulungspflicht. Und die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III wurden durch dieselbe Änderung auf den 2. Dezember 2027 verschoben.

Praxis

Was Sie konkret tun sollten

Die Bundesnetzagentur beschreibt in ihrem Hinweispapier zur KI-Kompetenz vier Grundsteine. Das Papier stammt vom Juni 2025, also von vor der Änderung, die Schritte passen aber auch zur neuen Fassung.

  1. 01

    Bedarf klären

    Wer nutzt welches Werkzeug wofür? Die Vertriebsmitarbeiterin, die Angebote mit Copilot vorbereitet, braucht etwas anderes als der Entwickler, der ein Modell anbindet.
  2. 02

    Maßnahmen nach Rolle festlegen

    Für die meisten reicht eine Grundschulung: was KI zuverlässig kann, wo sie erfindet, welche Daten in welches Werkzeug dürfen. Wer Systeme auswählt oder baut, braucht mehr.
  3. 03

    Auffrischen, wenn sich etwas ändert

    Ein neues Werkzeug, neue Mitarbeitende, eine geänderte Freigabe: Das sind die natürlichen Anlässe für eine kurze Einheit.
  4. 04

    Dokumentieren

    Welche Maßnahme, welcher Umfang, wer hat teilgenommen. Eine Teilnahmebestätigung je Person und eine kurze Übersicht sind ein brauchbarer Nachweis, mit dem Sie im Ernstfall zeigen können, was Sie getan haben.
  • Nicht nötig: ein externes Zertifikat, ein KI-Beauftragter, ein standardisiertes Schulungsprogramm für alle.
  • Oft übersehen: Personen, die in Ihrem Auftrag mit KI arbeiten, etwa Dienstleister, gehören ebenfalls dazu.

Warum trotzdem

Weniger Pflicht heißt nicht weniger Bedarf. Eher im Gegenteil.

Ihre Mitarbeitenden nutzen KI ohnehin, mit oder ohne Freigabe. Die Frage ist, ob sie wissen, was sie eingeben dürfen und wie sie eine Antwort prüfen. Genau das verunsichert im Alltag am meisten, und genau daran scheitern Werkzeuge, die schon bezahlt sind.

Dazu kommt die Mitbestimmung. In den Vereinbarungen, die wir gesehen haben, steht eine Grundkompetenzschulung häufig als Voraussetzung für die Nutzung, und Schulungen selbst sind oft mitbestimmungspflichtig. Wie eine KI-Betriebsvereinbarung in der Praxis aufgebaut ist, beschreiben wir auf einer eigenen Seite.

Die Schulung, die am meisten bewirkt, ist die, nach der jede Person eine Sache anders macht als vorher. Ein Zertifikat an der Wand bewirkt das nicht.

Unser Weg

So lösen wir das in der KI-Einführung

In der KI-Einführung ist eine Grundschulung für alle Mitarbeitenden enthalten: drei Webinare zu je 90 Minuten, auf den Werkzeugen, die bei Ihnen freigegeben sind, entlang Ihrer Freigaben und, wo vorhanden, Ihrer Betriebsvereinbarung. Das letzte Webinar startet den Wissensassistenten, damit die Schulung im Alltag ein Beispiel aus dem eigenen Haus hat. Alle Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebestätigung, mit der Sie die Maßnahme dokumentieren können.

Eine Schulung als festes Einzelpaket haben wir nicht im Angebot, weil Schulung ohne Anwendung nach drei Wochen vergessen ist. Brauchen Sie eine Schulung nach eigenem Bedarf, sprechen Sie uns an: Wir stellen sie mit Ihnen zusammen. Wer erst klären will, wo KI im eigenen Haus überhaupt trägt, startet mit dem KI-Workshop für Geschäftsführung und Führungsteam.

Keine Rechtsberatung

Diese Seite fasst den Rechtsstand vom 26. Oktober 2026 und unsere Projekterfahrung zusammen. Sie ist keine Rechtsberatung. Ob und wie Art. 4 in Ihrem konkreten Fall greift, bewertet Ihre Rechtsabteilung, Ihr Datenschutzbeauftragter oder ein Anwalt.

Fragen

Häufig gefragt zur KI-Schulungspflicht

Gibt es ein Bußgeld, wenn wir nicht schulen?

Ein eigenes Bußgeld für Art. 4 sieht die EU-KI-Verordnung nicht vor: Der Bußgeldkatalog in Art. 99 nennt unter anderem die verbotenen Praktiken nach Art. 5 und die Transparenzpflichten nach Art. 50, Art. 4 nennt er nicht. Das Risiko liegt woanders. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass fehlende KI-Kompetenz als Verletzung der Sorgfaltspflicht gelten kann, besonders wenn ein Schaden entsteht. Dann zählt, was Sie vorher getan und dokumentiert haben.

Brauchen wir einen KI-Beauftragten?

Nein. Die Bundesnetzagentur zählt einen KI-Beauftragten ausdrücklich zu dem, was Art. 4 nicht vorschreibt. In der Praxis hilft trotzdem eine namentlich benannte Person, die das Thema verantwortet, etwa für Freigaben neuer Werkzeuge. Das ist eine Organisationsfrage, keine gesetzliche Pflicht.

Brauchen unsere Mitarbeitenden ein Zertifikat?

Nein. Die Verordnung schreibt weder eine Zertifizierung noch ein standardisiertes Training vor. Sinnvoll ist ein Nachweis, was stattgefunden hat: welche Maßnahme, welcher Umfang, wer teilgenommen hat. Eine Teilnahmebestätigung je Person ist dafür ein gängiger Weg.

Gilt das auch, wenn wir nur ChatGPT oder Copilot nutzen?

Ja. Wer ein KI-System im Beruf einsetzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung. Nach den Hinweisen der Bundesnetzagentur gilt das auch für KI mit allgemeinem Verwendungszweck wie Chatbots, unabhängig von Branche und Unternehmensgröße. Die Maßnahmen richten sich an das eigene Personal und an Personen, die in Ihrem Auftrag mit den Systemen arbeiten.

Gilt ab August 2026 eine schärfere Schulungspflicht?

Nein, das ist eine Verwechslung. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50, etwa für veröffentlichte KI-Inhalte. Art. 4 wurde zum 27. Juli 2026 nicht verschärft, sondern abgeschwächt. Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten erst ab dem 2. Dezember 2027.

Reicht eine einmalige Schulung?

Die Verordnung nennt keinen Turnus. Die Bundesnetzagentur empfiehlt in ihrem Hinweispapier (Juni 2025, also vor der Änderung), die Kompetenz regelmäßig aufzufrischen. Praktisch kommt der Anlass von selbst: ein neues Werkzeug, neue Mitarbeitende, eine geänderte Freigabe. Dann ist eine kurze Einheit fällig, kein neues Programm.

Julius SchröderSorosch Adamiat

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